
iSpringer-personal:
Dein flexibler Einsatz im Gesundheitswesen
Du suchst spannende Einsätze, Flexibilität und die Chance, deine Fähigkeiten dort einzubringen, wo sie geschätzt und gebraucht werden? Mit iSpringer hast du die Möglichkeit, in verschiedenen Gesundheitseinrichtungen flexibel zu arbeiten und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
Du entscheidest, was am besten zu dir und deinen individuellen Bedürfnissen passt.
-
Pool
Geniesse vollste Flexibilität, indem du frei wählst, wann und wo du arbeiten möchtest. Als Poolmitarbeiter entscheidest du dich für tageweise Einsätze und kannst deinen Arbeitsrhythmus ganz individuell gestalten.
-
Temporär
Auch in der temporären Anstellung hast du volle Flexibilität. Du arbeitest für einen festgelegten Zeitraum in einer Einrichtung und erhältst so die Chance, verschiedene Institutionen zu erleben und wertvolle Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsumfeldern zu sammeln.
-
Festanstellung
Wir bieten dir auch die Möglichkeit einer Festanstellung. Du hast die Wahl aus einer Vielzahl von Einsatzorten – von Spitälern und Kliniken bis hin zu Spitex und der Langzeitpflege. So findest du die Position, die perfekt zu dir passt.
Prämie für die Vermittlung anderer Mitarbeiter
Wertschätzender Umgang
Weiterbildungen und Laufbahnberatung
Flexible Einsätze
Sammle Erfahrung
Zulagen für Nacht- und Feiertage

So geht’s:
Wir freuen uns, dich virtuell oder persönlich vor Ort kennenzulernen. Nachdem du uns deine vollständigen Bewerbungsunterlagen zugesendet hast, prüfen wir diese gerne für dich.
Wir nehmen uns die Zeit, um gemeinsam deine Ziele zu besprechen. Gemeinsam legen wir fest, was du erreichen möchtest und welche Einsätze am besten zu dir passen. Dein Erfolg ist unsere Priorität.
Unser Team unterstützt dich bei jedem Schritt auf deinem Weg und bleibt kontinuierlich mit dir in Kontakt, um sicherzustellen, dass du immer die Unterstützung bekommst, die du brauchst – egal, was es ist.
Welche Stelle spricht dich an?
Hier findest du Einsätze rund um den OP-Bereich.

Erfahrungen sammeln im Schweizer Gesundheitswesen.
Wir begleiten Kolleginnen und Kollegen gerne bei dem Schritt, in der Schweiz zu arbeiten. Uns ist nicht nur eine schnelle Vermittlung, sondern auch eine umfassende Unterstützung sehr wichtig. Wir wollen, dass du dich bei uns in der Schweiz wohlfühlst und zeigen dir auf, was du für einen guten Start benötigst.
Wir laden dich herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten, um deine Möglichkeiten zu besprechen. Wir freuen uns darauf, von dir zu hören und dich auf deinem beruflichen Weg zu unterstützen.

iSpringer – Ihr Partner für qualifiziertes Fachpersonal im Gesundheitswesen
iSpringer vermittelt und verleiht hochqualifizierte Fachkräfte für das Gesundheitswesen. Unsere Experten helfen Ihnen, urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle zu überbrücken und vorübergehende Personalengpässe flexibel zu bewältigen. Kompetente Pflegefachpersonen und Spezialisten, insbesondere im OP-Bereich, stehen bei Bedarf bereit, um den reibungslosen und professionellen Betrieb in Ihrem Haus sicherzustellen.
Kontaktieren Sie uns:
Spitäler, Kliniken und Praxen schätzen die hohe Qualität und Flexibilität, die iSpringer bietet – selbst bei kurzfristigem Bedarf an qualifizierten Fachkräften.
Ihre Ansprechpersonen
-
Manuela Baumgartner
Leitung Personalberatung
-
Silvan Künzler
Stv. Leitung Personalberatung
-
Janine Bucher
Personalberatung
-
David Haussmann
Personalberatung EU-Raum
FAQs
In unseren FAQs findest du häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema “Arbeiten und Leben in der Schweiz”.
Für Bewerber aus der Schweiz:
-
Dich kostet die Vermittlung nichts, unser Aufwand wird durch den Einsatzbetrieb entschädigt.
-
Wir haben uns auf Dipl. Pflegefachpersonen Operationstechnik, TOA (Technische Operationsassistenten) und OTA (Operationstechnische Assistenten) sowie Experten Anästhesiepflege NDS HF spezialisiert.
-
Grundsätzlich beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei einer 100 % Anstellung 42 Stunden.
-
Du entscheidest, wie viel und wann du arbeiten möchtest. Wir haben in der Regel Stellen von 40 % bis 100 % zu besetzen. Dein Einsatz in der Schweiz dauert mindestens einen Monat. Es gibt keine garantierte Einsatzzeit, der Bedarf an Fachkräften im Gesundheitswesen ist allerdings sehr hoch.
-
Bei Temporärarbeit sind die Ferientage, wie auch Feiertage, im Lohn pro Stunde eingerechnet, dies ist gesetzlich geregelt. Das heisst, du bekommst zu jeder Stunde die du arbeitest einen Anteil Ferienentschädigung auf ein separates Konto gutgeschrieben. Wenn du nicht arbeitest also Ferien, Urlaub machst und keinen Lohn erhältst, kann dir dann dieses Geld ausbezahlt werden.
-
Ab einem Pensum von 20 % bist du über den Arbeitgeber gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Darüber hinaus übernehmen wir für die ersten drei Monate das Rundum-sorglos-Paket für deine Versicherung, dies beinhaltet eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reiseversicherung sowie eine Assistance.
-
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit (sofern du den jährlichen Minimallohn gemäss BVG Pensionskassengesetz erreichst) auch als temporärer Mitarbeiter, Mitglied in der Pensionskasse zu werden. Hier gibt es allerdings einige Bedingungen bzw. Ausnahmen. Unser Partner swissstaffing informiert dich hier ausführlich über das Thema: Flyer
-
iSpringer unterstützt deine Fort- und Weiterbildung. Wir arbeiten hier mit Tempservice zusammen. Tempservice ermöglicht temporär Arbeitenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterliegen, subventionierte Weiterbildungen, die ihre berufliche Entwicklung fördern und sie zukunftsorientiert ausbilden. Unter https://www.tempservice.ch/de/temptraining/ findest du nähere Informationen.
Für Interessenten aus dem Ausland:
-
Ja. Wir besorgen für dich ein Personalzimmer am jeweiligen Einsatzort, und stehen dir ggf. auch darüber hinaus bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft zur Verfügung.
-
Anerkennung der Berufsqualifikationen: Deine ausländischen Berufsqualifikationen müssen in der Schweiz anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung von Gesundheitsberufen ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) https://www.redcross.ch/de. Du musst dort einen Antrag auf Anerkennung einreichen und die entsprechenden Unterlagen wie Diplome, Zeugnisse und Berufserfahrungs-Nachweise vorlegen.
Sprachkenntnisse: Da die Schweiz mehrere Amtssprachen hat (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), musst du ausreichend Sprachkenntnisse in der Sprache der Region nachweisen, in der du arbeiten möchtest. Die erforderlichen Sprachniveaus variieren je nach Beruf und Kanton, aber in der Regel wird mindestens das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erwartet.
Arbeitsbewilligung: Als EU-/EFTA-Bürger benötigst du in der Regel keine Arbeitsbewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten. Die Anmeldung bei der kantonalen Behörde übernimmt iSpringer für dich.
-
Ja, in der Regel benötigst du eine Anerkennung deiner Berufsqualifikationen, um im Gesundheitswesen in der Schweiz zu arbeiten.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) https://www.redcross.ch/de ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Gesundheitsberufen wie Pflegefachleute, Hebammen, Physiotherapeuten und andere medizinische Fachkräfte. Du musst einen Antrag auf Anerkennung einreichen und die entsprechenden Dokumente wie Diplome, Zeugnisse und Nachweise über Berufserfahrungen vorlegen.
Bitte beachte, dass die Anforderungen und Verfahren je nach Beruf und Herkunftsland variieren können. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig bei der zuständigen Anerkennungsstelle zu informieren und die Anerkennung deiner Qualifikationen in die Wege zu leiten.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) https://www.redcross.ch/de ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Gesundheitsberufen wie Pflegefachleute, Hebammen, Physiotherapeuten und andere medizinische Fachkräfte. Du musst einen Antrag auf Anerkennung einreichen und die entsprechenden Dokumente wie Diplome, Zeugnisse und Nachweise über Berufserfahrungen vorlegen.
Im ersten Schritt musst du, je nach Beruf einen PreCheck durchlaufen. Dieser ist komplett online möglich, und kostenlos. Wenn dieser positiv ausfällt, geht es mit dem Anerkennungsverfahren weiter. Möglicherweise sind auch Ausgleichsmassnahmen notwendig.
Gerne unterstützt dich iSpringer in diesem Verfahren.
-
In der Schweiz sind die Gehälter im Gesundheitswesen generell höher als in Österreich und Deutschland, bedingt durch höhere Lebenshaltungskosten und ein starkes wirtschaftliches Umfeld. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz liegen etwa 51 % über denen in Deutschland (2021). Trotz der höheren Ausgaben ermöglicht das Gehaltsniveau oft einen vergleichbaren Lebensstandard. Details zu deinem Lohn erhältst du in einem persönlichen Gespräch mit uns.
-
Personen aus EU- und EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) dürfen in der Schweiz ohne Visum arbeiten. Sie benötigen allerdings eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben möchten. Diese kann relativ einfach beantragt werden, wenn eine Arbeitsstelle vorhanden ist. Kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Jahr sind ohne Arbeitserlaubnis möglich, es ist jedoch eine Registrierung erforderlich.
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EFTA-Ländern (z. B. USA, Kanada) benötigen eine Arbeitserlaubnis und in der Regel auch ein Visum. Sie können nur dann arbeiten, wenn sie hochqualifizierte Fachkräfte sind und es keine geeigneten Kandidaten aus der Schweiz oder der EU gibt. Zudem unterliegen sie strengen Quoten und zusätzlichen Anforderungen
Quellen:
-
In der Schweiz unterliegen ausländische Gesundheitsfachkräfte, die dort arbeiten, der Quellensteuer, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung besitzen oder vorübergehend (z.B. bis zu 90 Tage) in der Schweiz tätig sind. Diese Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen, und der Steuersatz variiert je nach Kanton und Höhe des Einkommens. Für viele Arbeitnehmer, insbesondere solche mit einem Lohn unter CHF 120'000 pro Jahr, ist die Quellensteuer die Endsteuerbelastung, und eine separate Steuererklärung ist oft nicht erforderlich. Wenn bestimmte Einkommensschwellen überschritten werden, kann jedoch eine zusätzliche Steuererklärung notwendig sein.
Das Schweizer Sozialversicherungssystem deckt verschiedene Versicherungsbereiche ab, darunter Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/IV), Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung (ALV), und, falls anwendbar, die Pensionskasse (BVG). Diese Beiträge werden ebenfalls direkt vom Lohn abgezogen. Die Krankenversicherung ist zwar obligatorisch, muss jedoch eigenständig abgeschlossen werden und wird nicht direkt über den Arbeitgeber abgedeckt.
Wenn du die Schweiz verlässt, hängt es davon ab, welche Sozialversicherungsbeiträge du geleistet hast und wohin du ziehst, um zu bestimmen, was mit dem Geld passiert. Diese Regelungen können je nach individueller Situation variieren, insbesondere, wenn bilaterale Sozialversicherungsabkommen bestehen.
Die folgende Quellen bieten dir weiteren Informationen:
-
In ländlichen und abgelegenen Regionen der Schweiz kann der Bedarf an Gesundheitsfachkräften höher sein als in städtischen Gebieten. Dies liegt daran, dass es in diesen Gebieten schwieriger sein kann, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.
In bestimmten medizinischen Fachgebieten, wie etwa der Anästhesie oder der Intensivmedizin sind sicherlich nahezu überall Stellen zu besetzen.
-
Ein Angestellter muss grundsätzlich keine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Diese übernimmt der Arbeitgeber, sprich der jeweilige Einsatzbetrieb.
-
Gerne kann das Kennenlernen mit uns virtuell oder persönlich vor Ort erfolgen. Nachdem du uns deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Diplome / Zertifikate / Arbeitszeugnisse sowie einen aktuellen, lückenlosen Lebenslauf) zugesandt hast, werden wir dies prüfen. Danach erstellen wir einen Kompakt-Lebenslauf und nach deiner Einwilligung legen wir mit der Suche nach passenden Stellen los. Kommt es zu einer Anstellung, stellen wir den Einsatzvertrag aus und schon kann es losgehen. Du hast hierzu weitere Fragen? Melde dich gerne bei uns.
Kontakt:
+41 43 344 04 04
Öffnungszeiten: Mo-Do: 08:00–12:00 & 13:00–18:00, Fr: 08:00-12:00 & 13:00-17:00
-
Wenn du in der Schweiz lebst und arbeitest, kannst du deinen ausländischen Führerschein und deine Autokennzeichen bis zu 12 Monate lang verwenden. Danach bist du verpflichtet, deinen Führerschein gegen einen Schweizer Führerschein einzutauschen und dein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen zu registrieren. Dies gilt für alle, die langfristig in der Schweiz bleiben, unabhängig von ihrem Herkunftsland.
Um das Fahrzeug umzumelden, musst du es bei der kantonalen Straßenverkehrsbehörde anmelden und es einer technischen Inspektion unterziehen. Dies betrifft sowohl das Fahrzeug als auch den Führerschein, und es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um rechtlich abgesichert zu bleiben.
Weitere Informationen dazu findest du bei den offiziellen Schweizer Behörden oder auf Expats-Plattformen: